Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht trifft der Vollmachtgeber Vorsorge für den Fall, dass er selbst nicht bzw. nicht mehr in der Lage ist, sich um seine eigenen Belange kümmern zu können. Er bevollmächtigt daher eine Person seines Vertrauens, für ihn alles das regeln zu dürfen, was er selbst im Fall einer schweren Krankheit oder Alters nicht mehr tun kann, also insbesondere auch seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, aber auch sich um seine Gesundheitsbelange zu kümmern.

Insbesondere die Bestellung eines Betreuers soll mit Hilfe der Vorsorgevollmacht vermieden werden, weil man sich selbst zu einem Zeitpunkt, in dem man in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidungen zu überblicken, die Person aussucht, der man so viel Vertrauen entgegenbringt, dass sie im Betreuungsfall wie ein Betreuer die eigenen Angelegenheiten wahrnehmen soll.